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Was es mit der Patientenverfügung auf sich hat

Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung. Darin wird geregelt, welche Schritte Sie in einem Krankheitsfall oder nach einem Unfall wünschen und welche Sie ablehnen. Für den Fall, dass Sie sich keiner lebensverlängernden medizinischen Maßnahmen unterziehen wollen, legt eine Patientenverfügung Ihre persönlichen Wünsche fest.

Sie können eine Patientenverfügung formlos verfassen. Wichtig ist, dass sie ein Datum und Ihre Unterschrift enthält. Es empfiehlt sich, das Dokument regelmäßig neu zu unterzeichnen, etwa in einem Abstand von zwei Jahren. Denken Sie dabei auch an das Datum.

Die Patientenverfügung sollte an einem Ort in Ihrer Wohnung aufbewahrt werden, der für Außenstehende gut zu finden ist.

Man sollte eine solche Verfügung gut bedenken. Wir beraten Sie umfassend über die Einzelheiten und Hintergründe.

In der Broschüre des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz finden Sie sorgfältig erarbeitete Textbausteine, mit denen Sie Ihre individuellen Vorstellungen formulieren können. 

Broschüre des Bundesministeriums der Justiz

 

Die Deutsche Bischofskonferenz bietet mit der christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben juristischen Informationen die geistliche Beratung zum Thema.

Broschüre der Deutschen Bischofskonferenz