Erste Schritte im Trauerfall
Tritt der Tod eines Angehörigen im privaten Bereich ein, benachrichtigen Sie umgehend den behandelnden Arzt oder außerhalb dessen Öffnungszeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Die bundesweite Telefonnummer des ärztlichen Bereitschaftsdiensts lautet 116 117. Der Arzt muss nun den Tod feststellen und einen entsprechenden Totenschein ausstellen, der zunächst bei Ihnen als Angehöriger verbleibt und später vom Bestatter für die Überführung benötigt wird.
Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung, unserem Rat und unserer Zeit zur Verfügung. Rufen Sie uns an: 0 70 81 / 72 40
Wir kommen umgehend und zu jeder Tages- und Nachtzeit wie auch an Sonn- und Feiertagen zu Ihnen und werden den Verstorbenen in unsere Räumlichkeiten überführen. Auf Ihren Wunsch kann der Verstorbene aber auch 36 Stunden lang bei Ihnen zu Hause aufgebahrt werden. Bei einem Todesfall im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz übernimmt die Verwaltung die ersten notwendigen Schritte, wie zum Beispiel die Benachrichtigung des Arztes. Im Falle eines Unfalltodes oder bei ungeklärter Todesursache kümmert sich die Polizei um alle ersten Maßnahmen.
Folgende Dokumente des Verstorbenen werden im Todesfall benötigt:
- Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Familienstammbuch
- Personalausweis
- Heiratsurkunde/Familienbuch
- Sterbeurkunde (falls Ehegatte bereits verstorben)
- Rentenanpassungsmitteilung
- Betriebsrentenbescheid
- Versicherungspolicen
- Lebens- bzw. Sterbeversicherungen, Unfall- und Sachversicherungen
- Gewerkschaften, Vereine etc.
- Grabdokumente
Sollten nicht alle Unterlagen vorliegen, sind wir Ihnen auch gern bei deren Beschaffung behilflich.